ADR Basis – Gefahrgutausbildung
Gefahrgutfahrerausbildung ADR Basiskurs für den Stückgut – und Schüttgutverkehr



Ziel:
Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit Beförderungen gefährlicher Güter verbunden sind. Fahrzeugführer, die Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein, an einer besonderen Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen vor der zuständigen IHK erfolgreich abgelegt haben.
Theorie
Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafel
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- IHK Prüfung 45min
Praxis
Inhalte:
- Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung
- Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten
- Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen empfohlenen Maßnahmen
- Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung
Teilnehmerkreis
Personen die Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren
Dauer
2,5 tägiger Lehrgang, 20 Unterrichtseinheiten
Teilnahmevoraussetzung
sinnvoll erscheinen die Führerscheinklassen B, C1, C
Abschluss
ADR Bescheinigung für den Stückgut / Schüttgutverkehr





