Klasse B
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ADR Fortbildung

Gefahrgutfahrerausbildung ADR Fortbildungskurs


Ziel:

Jeweils nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen IHK in seiner ADR Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner ADR Bescheinigung eine Auffrischungsschulung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat.

Theorie
ADR FortbildungInhalte:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafel
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • IHK Prüfung 30min

Praxis

Inhalte:

  • Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung
  • Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten
  • Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen empfohlenen Maßnahmen
  • Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung

Teilnehmerkreis
Personen die ihre ADR Bescheinigung verlängern müssen

Dauer
1,5 tägiger Lehrgang, 12 Unterrichtseinheiten

Teilnahmevoraussetzung
Vorbesitz der ADR Bescheinigung Basiskurs bzw. Basiskurs und Aufbaukurs Tank

Abschluss
ADR Bescheinigung mit neuer Gültigkeit

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