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ASP Aufbauseminar

ASP Aufbauseminar in Neuss und Düsseldorf

AUFBAUSEMINAR UND VERKEHRSPSYCHOLOGISCHE BERATUNG ZUM PUNKTEABBAU

“ASP” bedeutet Aufbau-Seminar für punkteauffällige Kraftfahrer.

“ASP” ist damit ein Seminar, um Punkte (in der sog. “Verkehrssünderkartei” des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg) abzubauen.

Ihren Punktestand können Sie nur schriftlich erfragen (Datenschutz). Dieser Service ist jedoch kostenlos. Nähere Informationen und ein Formular hierzu finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrbundesamtes unter www.kba.de.

Punktestand und Möglichkeiten diese durch ein “ASP-Seminar” abzubauen:

0 – 7 P. Teilnahme als Vorsorgemaßnahme von Ihnen; Sie können durch ASP bis zu 4 Punkten abbauen (4 müssen Sie dafür schon haben…)
ab 8 P. Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung vom zuständigen Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) mit der freundlichen Empfehlung, ein solches Seminar zu besuchen (= Abbau von 4 Punkten !!)
9 – 13 P. Sie erhalten ebenfalls eine schriftliche Verwarnung mit obiger Aufforderung, können aber durch das Seminar nur noch 2 Punkte abbauen.
14 – 17 P. Anordnung durch Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt zur Pflichtteilnahme am “ASP-Seminar”, wobei Sie keine Punkte mehr abbauen können (es sei denn, Sie besuchen im Anschluß an das ASP noch eine “verkehrspsychologische Beratung”, dann 2 Punkte abbaubar). Für Ihre Teilnahme wird Ihnen eine Frist gesetzt. Ohne Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminares wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen !
Ab 18 P. Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

Achtung: Nichtteilnahme trotz Anordnung = Entzug der Fahrerlaubnis !
Zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis ist eine Teilnahmebescheinigung eines “ASP-Seminares” notwendig. Also lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen !

Wie gehe ich vor, wenn ich Punkte abbauen möchte ?
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Rufen Sie uns an! Bei noch geringer Punktezahl können Sie die meisten Punkte abbauen. Wir senden/faxen Ihnen ein Anmeldeformular. Ein Exemplar geben Sie an uns zurück (auch per Fax möglich). Das zweite reichen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle ein (Straßenverkehrsamt).

Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (§ 4 Abs.8 StVG).

Ablauf und Kursinhalt
Sie werden von der durchführenden Fahrschule benachrichtigt, wann das nächste Seminar beginnt. Vor Seminarbeginn ist die Kursgebühr zu entrichten. Es wird jeweils eine Seminargruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern gebildet. Das Seminar umfast jeweils 4 Sitzungen à 135 Minuten. Pro Tag darf jeweils nur eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist mit jedem Teilnehmer eine Fahrprobe durchzuführen. Diese sog. “Beobachtungsfahrt” soll in Kleingruppen à 3 Teilnehmer erfolgen, wobei die reine Fahrzeit pro Teilnehmer 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Gefahren wird mit einem Fahrschulfahrzeug.

Dauer des Seminars: 2 – 4 Wochen (Bitte die einzelnen Termine in der Fahrschule erfragen). Das Seminar beinhaltet keine Bewertung oder Prüfung. Teilnahme und Mitarbeit sind Pflicht. Der Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben.
Die Teilnehmer sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet (Datenschutz). Die Seminarbescheinigung darf vom Seminarleiter nur bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt werden (Anwesenheitspflicht – § 37 Abs.2 FeV). Die Seminarbescheinigung dient dem Teilnehmer als Nachweisdokument, um durch Vorlage beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) den Punkteabbau zu beantragen.

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