Weiterbildung KOM

Weiterbildungsschulung für Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr

Ziel:
Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr unterliegen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz der Weiterbildungspflicht (35h a 60min) innerhalb von fünf Jahren. Die auf der europäischen Union basierenden Vorschriften sollen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen gewährleisten. Durch die verpflichtende Qualifizierung erhofft sich der Gesetzgeber eine positive Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.

Theorie für KOM

Inhalte:

  • Modul 1 Recht und Dokumente im Personenverkehr
  • Modul 2 Sozialvorschriften für den Personenverkehr
  • Modul 3 Fahrgastsicherheit
  • Modul 4 Sicherheitstechnik in KOM
  • Modul 5 wirtschaftliches Fahren mit KOM

Dauer
Tageslehrgang, Ein Modul mindestens 7 Stunden a 60min

Abschluss
Teilnahmebescheinigung gemäß §5 BKrFQG i.V.m §4 BKrFQV

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