Weiterbildung KOM
Weiterbildungsschulung für Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr
Ziel:
Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr unterliegen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz der Weiterbildungspflicht (35h a 60min) innerhalb von fünf Jahren. Die auf der europäischen Union basierenden Vorschriften sollen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen gewährleisten. Durch die verpflichtende Qualifizierung erhofft sich der Gesetzgeber eine positive Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
Theorie für KOM 
Inhalte:
- Modul 1 Recht und Dokumente im Personenverkehr
- Modul 2 Sozialvorschriften für den Personenverkehr
- Modul 3 Fahrgastsicherheit
- Modul 4 Sicherheitstechnik in KOM
- Modul 5 wirtschaftliches Fahren mit KOM
Dauer
Tageslehrgang, Ein Modul mindestens 7 Stunden a 60min
Abschluss
Teilnahmebescheinigung gemäß §5 BKrFQG i.V.m §4 BKrFQV






