Führerschein für die Klasse B – Personenkraftwagen. Die “klassische” Fahrerlaubnis für Autos können Sie bei uns schon mit 17 Jahren erwerben, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Ansonsten gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Die gleichen Bedingungen gelten für die Erlangung des Führerscheins Klasse BE – Pkw mit Anhänger. Wenn Sie es ganz eilig haben, können Sie einen unserer Intensivkurse belegen, und sich schon nach kurzer Zeit alleine hinters Steuer setzen.

Jeder kann sich ab 16-einhalb Jahren in unserer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG, Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg

Mindestalter: 17 Jahre (siehe Führerschein mit 17): Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B). Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.
