Sie sind im Besitz eines im Ausland erworbenen Führerscheins und möchten diesen gerne in einen deutschen EU-Führerschein “umschreiben” lassen? Je nachdem, aus welchem Land Sie Ihren Führerschein zur „Umschreibung“ in Deutschland vorlegen, gibt es verschiedene Vorschriften.

Die theoretische Prüfung ist hierbei in vielen Fremdsprachen möglich. Selbstverständlich planen wir die Vorbereitung und die Durchführung von beiden Prüfungen mit Ihnen individuell. Welche speziellen Vorschriften in den einzelnen Fällen greifen, erfahren Sie auch bei den zuständigen Bezirks- oder Ordnungsämtern.
Hier einige Beispiele:

Diese gilt nicht für eventuell im Ausland vorhandene erweiternde Führerscheinklassen. Es dürfen zudem nur die Fahrzeuge geführt werden, für die auch die Fahrerlaubnis nach deutschem Recht “umgeschreiben” ist!
